
Quelle: Ingram Publishing
Versicherungsschutz
Unfallversichert im Ferienjob
[VBG/red 26.07.2010] - Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfer: Viele Schüler und Studenten treten in Deutschland im Sommer einen Ferienjob an. Dabei besteht für sie wie für alle Arbeitnehmer in Deutschland Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.Die Schüler und Studenten sind nicht nur während der Tätigkeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob gesetzlich unfallversichert – unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe der Bezahlung.
Ein "Minijobber" ist ebenso gesetzlich unfallversichert wie ein Beschäftigter mit Lohnsteuerkarte. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.
Weitere Informationen:
Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG erhalten Interessierte auf der Website www.vbg.de/versicherungsschutz
Quelle: VBG




![[Logo] www.jugend-arbeitsschutz-preis.de](/images_nextline/JAZ_Farbe.gif)