www.nextline.de wird seit Dezember 2010 nicht mehr aktiv gepflegt, bleibt aber als Materialsammlung online. Lehrkräfte, Ausbilder und Schüler beziehungsweise Auszubildende finden hier unter anderem die gesammelten Jahrgänge von 2005 bis 2010 aller erschienenen Unterrichtshilfen und ARBEIT UND GESUNDHEIT-next-Ausgaben, teilweise mit Foliensätzen. Diese Materialien sind auch als CD-ROM erhältlich.

Neues Angebot für Lehrkräfte und Ausbilder! www.dguv.de/lug
mehr...
E-Mail Symbol und Internet Adresszeile

E-Mail und Surfen am Arbeitsplatz

Chef surft mit?!

Schnell mal eben die Sport-News gecheckt, per E-Mail das erhoffte Date klargemacht und bei Ebay das Schnäppchen Deines Lebens ersteigert? Im Grunde ganz erfreulich, doch Achtung: Wenn das alles während deiner Arbeitszeit passiert, solltest du ein paar Dinge bedenken.


Erst einmal vorneweg. Der Chef kriegt´s mit! Technisch kein Problem und rechtlich gesehen ganz legal, kann deine Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz überwacht werden. Und das ist gar nicht mal so schwierig, denn dafür sind noch nicht einmal spezielle Schnüffelprogramme notwendig . Es gibt quasi nichts, was in Computer-Netzwerken nicht protokolliert werden kann. So hat zumindest der Systemadministrator immer den vollen Überblick über Deine E-Mail- und Surfaktivitäten. Und wenn der seine Erkenntnisse weitergibt, weiß auch der Chef alles.

Die Technik – wie funktoniert´s?


Es gibt ziemlich viele Möglichkeiten, wie deine Arbeit am Computer kontrolliert werden kann. Berühmt berüchtigt sind die so genannten „Keylogger“ . Das sind kleine Spionageprogramme, die unbemerkt im Hintergrund mitlaufen und alles, was du per Tastatur in den PC eingibst, protokollieren. Die gesammelten Daten werden dann an einen Überwachungsrechner geschickt und sind dort einsehbar. Deine E-Mails zu lesen oder deine Chats zu verfolgen ist damit überhaupt kein Problem mehr.

Manche Programme können aber noch weit mehr. In regelmäßigen Abständen nehmen diese den Bildschirminhalt deines PC´s auf, machen Kopien deiner ankommenden und verschickten E-Mails, erkennen, welche Programme du gestartet hast und wissen, wie lang deine Bildschirmpausen sind. Und das natürlich alles unbemerkt und automatisch.

Aber auch ohne den Einsatz solcher Überwachungssoftware ist das, was du am PC so machst, kein „Buch mit sieben Siegeln“. Jeder Gang ins Internet hinterlässt Spuren. Cookies, Browsercache und Browser-History verraten, wann und welche Internetseiten du besucht hast. Weil der Systemadministrator Einblick in das gesamte System deines Arbeitsplatzrechners hat, kann er natürlich auch in alle Dateien, die dein Webbrowser auf die Festplatte abgelegt hat, „hineinsehen“. Er erhält so recht schnell Auskunft darüber, wie deine Internetgewohnheiten aussehen.

Die Rechtslage


Dummerweise ist das Arbeitsrecht in Fragen der privaten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz nicht gerade eindeutig, um nicht zu sagen verworren. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Wesel im Jahr 2001 entschieden, dass 100 Stunden privater Nutzung des Internets pro Jahr kein Grund für eine fristlose Kündigung sind.
Andererseits ist privates Surfen und Mailen im Büro ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Verboten sind aber auch heimliche Leistungs- und Verhaltenskontrollen deines Chefs mittels Spionagesoftware. Die verstoßen nämlich nicht nur gegen datenschutzrechliche Richtlinien, sondern bedeuten auch einen schweren Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte. Übrigens darf auch der Systemadministrator sein Wissen über dich nicht so ohne weiteres weitergeben.

Was bleibt also? Sind beispielsweise private Mails erlaubt, fallen diese unter das Fernmeldegeheimnis und müssen vom Arbeitgeber wie private Post behandelt werden. Gestattet er aber nur eine dienstliche Nutzung des Internets, werden E-Mails wie geschäftliche Briefpost behandelt. Dann hat dein Chef das Recht, stichprobenartig zu prüfen, ob deine Mail-Inhalte auch dienstlicher Natur sind und ob das Surfen tatsächlich etwas mit deiner Arbeit zu tun.

Ein Fazit


Bevor dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung in den heimischen Briefkasten oder auf deinen Schreibtisch flattert, solltest du dich vorher mit deinem Chef darüber verständigen, was denn überhaupt erlaubt oder in der Firma üblich ist. Heißt es nicht schon von vornherein, dass Surfen und privates Mailen am Arbeitsplatz nicht erlaubt ist, dann ist das Vereinbaren eindeutiger Regeln zum Gebrauch von E-Mail und Internet sicherlich der wirksamste Schutz vor unliebsamem Stress.
Doch auch dann gilt: Das Besuchen von Webseiten „zweifelhaften“ Inhalts oder das ausgiebige Chatten und E-Mailen mit Freund oder Freundin fällt definitiv nicht unter die Rubrik „berufliche Weiterbildung“ oder zweckdienliches Arbeiten.



 


 
Druckversion
Diese Seite empfehlen

 

Zusatzinfos:


Kommt „Big Brother“ ins Büro? Zu dieser Frage findest du unter www.jobpilot.de ein Interview mit Prof. Dr. Rost. Der ist Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.

Spionageverdacht? Ein Spionage-Check bietet ver.di auf der Seite www.spionagecheck.de . Dort kannst du dich auch umfassend über die technischen Möglichkeiten der Online-Überwachung informieren. Die dazugehörige Kampagne „Onlinerechte für Beschäftigte“ ist unter www.onlinerechte-fuer
-beschaeftigte.de
einsehbar.

Informationen zum nationalen und europäischen Datenschutzrecht findest du beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Die Adresse: www.lfd.nrw.de.




Sitemap