
E-Mail und Surfen am Arbeitsplatz
Chef surft mit?!
Schnell mal eben die Sport-News gecheckt, per E-Mail das erhoffteErst einmal vorneweg. Der Chef kriegt´s mit! Technisch kein Problem und rechtlich gesehen ganz legal, kann deine Nutzung von
Die Technik – wie funktoniert´s?
Es gibt ziemlich viele Möglichkeiten, wie deine Arbeit am Computer kontrolliert werden kann. Berühmt berüchtigt sind die so genannten
Manche Programme können aber noch weit mehr. In regelmäßigen Abständen nehmen diese den Bildschirminhalt deines PC´s auf, machen Kopien deiner ankommenden und verschickten
Aber auch ohne den Einsatz solcher Überwachungssoftware ist das, was du am PC so machst, kein „Buch mit sieben Siegeln“. Jeder Gang ins Internet hinterlässt Spuren. Cookies, Browsercache und Browser-History verraten, wann und welche Internetseiten du besucht hast. Weil der Systemadministrator Einblick in das gesamte System deines Arbeitsplatzrechners hat, kann er natürlich auch in alle Dateien, die dein
Die Rechtslage
Dummerweise ist das Arbeitsrecht in Fragen der privaten Nutzung von
Andererseits ist privates Surfen und Mailen im Büro ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Verboten sind aber auch heimliche Leistungs- und Verhaltenskontrollen deines Chefs mittels Spionagesoftware. Die verstoßen nämlich nicht nur gegen datenschutzrechliche Richtlinien, sondern bedeuten auch einen schweren Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte. Übrigens darf auch der Systemadministrator sein Wissen über dich nicht so ohne weiteres weitergeben.
Was bleibt also? Sind beispielsweise private Mails erlaubt, fallen diese unter das Fernmeldegeheimnis und müssen vom Arbeitgeber wie private Post behandelt werden. Gestattet er aber nur eine dienstliche Nutzung des Internets, werden
Ein Fazit
Bevor dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung in den heimischen Briefkasten oder auf deinen Schreibtisch flattert, solltest du dich vorher mit deinem Chef darüber verständigen, was denn überhaupt erlaubt oder in der Firma üblich ist. Heißt es nicht schon von vornherein, dass Surfen und privates Mailen am Arbeitsplatz nicht erlaubt ist, dann ist das Vereinbaren eindeutiger Regeln zum Gebrauch von
Doch auch dann gilt: Das Besuchen von Webseiten „zweifelhaften“ Inhalts oder das ausgiebige




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