Ärztin

Jugendarbeitsschutz

Erstuntersuchung - wieso eigentlich?

[4/08] - Bevor ein Jugendlicher eine Ausbildung anfängt, muss er erstmal zum Arzt. Der checkt ihn durch und stellt eine Bescheinigung aus, die der Arbeitgeber bekommt. Und nach einem Jahr folgt das gleiche noch mal. Was vielen nur lästig erscheint, hat einen guten Grund: Niemand soll durch die Arbeit gesundheitliche Einschränkungen erleiden.

Mit der so genannten Erstuntersuchung soll frühzeitig geklärt werden, ob die Ausbildung vom gesundheitlichen Standpunkt aus vom Jugendlichen bewältigt werden kann.

Wenn sich dabei zum Beispiel herausstellt, dass du eine Rückgratverkrümmung hast, ist es vielleicht nicht so sinnvoll, einen Beruf zu lernen, der die Wirbelsäule stark belastet. Das heißt, deine Gesundheit ist erst mal am allerwichtigsten.

Welcher Arzt die Erstuntersuchung durchführt, kannst du dir selbst auswählen. Es kann dein ganz normaler Hausarzt sein, aber auch ein Werksarzt des Betriebs, in dem du deine Ausbildung machen willst. Die Untersuchung muss in einem Zeitraum von höchstens 14 Monaten vor dem Eintritt ins Berufsleben erfolgen.

Wenn dein Arbeitgeber dich beschäftigt, obwohl du unter 18 Jahren bist und du keine Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorgelegt hast, dann macht er sich strafbar.

Ein Jahr danach


Ein Jahr, nachdem du deinen Job begonnen hast, musst du zur ersten Nachuntersuchung. Auch dafür benötigt dein Arbeitgeber eine Bescheinigung. Wenn nach 14 Monaten, nachdem du zu arbeiten begonnen hast, die Bescheinigung über die Nachuntersuchung nicht beim Arbeitgeber ist, darf er dich nicht weiterbeschäftigen. Auch zur Zwischenprüfung wirst du dann nicht zugelassen. Dein Chef wird dich allerdings schriftlich daran erinnern, dass du ihm noch eine Bescheinigung schuldest. Eine Kopie des Schreibens geht auch an deine Eltern, den Betriebsrat und die Aufsichtsbehörde.

Wenn du innerhalb des ersten Jahres den Arbeitgeber wechselst, dann bekommt der neue Arbeitgeber diese Bescheinigung. Auch die zur Erstuntersuchung muss er vorgelegt bekommen. Eine erneute Untersuchung ist aber nicht nötig.

Wenn du möchtest, kannst du dich jetzt jedes Jahr erneut untersuchen lassen – du musst aber nicht. Es ist völlig freiwillig.



Was passiert bei der Untersuchung?


Der Arzt wird checken, ob du körperlich fit und deinem Alter entsprechend entwickelt bist. Bei den Nachuntersuchungen geht es auch darum festzustellen, ob die Arbeit irgendwelche Auswirkungen auf deine Gesundheit oder Entwicklung hat.

Der Arzt muss beurteilen können, ob die Arbeit dich in irgendeiner Form gefährdet und ob eventuell irgendwelche besonderen Maßnahmen notwendig sind, damit du gesund bleibst. Falls nötig, wird er eine „außerordentliche Nachuntersuchung“ vorschlagen, damit er vor Ablauf eines Jahres gucken kann, ob alles in Ordnung mit dir ist. Manchmal muss er auch einen Kollegen hinzuziehen, der sich besser auskennt.

Der Arzt wird sich den Untersuchungsbefund notieren und auch die Arbeiten, die er für nicht geeignet für dich hält oder die Maßnahmen, die er vorschlägt, damit deine Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Außerdem schreibt er sich auf, ob er dich außerhalb des normalen Jahresturnus noch mal untersuchen will. Das ganze notiert er auf vorgefertigte Formblätter.
Das Ergebnis der Untersuchungen – also eine Beschreibung deines Gesundheitszustands - schickt er dann an deine Eltern (bzw. Sorgeberechtigten).

Für den Arbeitgeber füllt er lediglich eine Bescheinigung aus, dass die Untersuchung stattgefunden hat. Die genauen Untersuchungsergebnisse bekommt der Arbeitgeber nicht mitgeteilt.

Nur wenn der Arzt Bedenken hat, dass die eine ohne andere Arbeit deine Gesundheit gefährden könnte, wird er dies notieren. Das Ganze nennt sich dann „Gefährdungsvermerk“. Darüber muss der Arbeitgeber ja auch Bescheid wissen – wie sonst sollte er vermeiden, dass du solche Arbeiten doch verrichten musst?

Er darf dann zukünftig keine solchen Arbeiten mehr an dich vergeben, ohne dass es nicht ein Okay von der Aufsichtsbehörde gibt. Der Arzt muss aber auch einverstanden sein. Hält der Arbeitgeber sich nicht dran, muss er mit einem Bußgeld rechnen.



Du siehst – viel Aufwand. Und das alles nur, damit du gesund bleibst.
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Info:


Für die Erstuntersuchung und die erste Nachuntersuchung entstehen weder dir noch deinem Arbeitgeber Kosten – nicht einmal die Praxisgebühr musst du bezahlen. Die Kosten übernimmt das Land.

 

Übrigens:


Sobald du 18 Jahre alt bist, greifen alle diese Regelungen und mögliche Verbote nicht mehr, weil dann das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr für dich gilt.
Und auch, wenn du nur eine geringfügige Beschäftigung übernimmst – etwa einen Ferienjob – und nicht länger als zwei Monate arbeiten wirst, musst du diese Prozedur nicht über dich ergehen lassen.




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