
Erste Hilfe
Helm ab bei Motorradunfällen
Nach einem Verkehrsunfall ist schnelle, beherzte Hilfe gefragt. Das gilt gerade auch bei einem Motorradunfall. Dabei ist es wichtig, dem verunglückten Motorradfahrer den Helm abzunehmen. "Viele haben davor die größte Angst", weiß Joachim Keil, Rettungsassistent und Ausbilder beim Landesverband Bayern der Johanniter-Unfallhilfe. "In ihrem Kopf spielen sich Horrorszenarien ab, was alles passieren kann."Wer an eine Unfallstelle kommt, sollte sich rasch einen Überblick verschaffen und die Unfallstelle sichern. Dazu - wenn möglich - das eigene Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage so abstellen, dass es nicht zu übersehen ist, aber zugleich für den nachfolgenden Verkehr keine Gefahr darstellt. Wenn nötig, sollten weitere Verkehrsteilnehmer als Helfer dazugerufen werden. Wer eine Warnweste dabei hat, sollte sie überziehen. Besteht durch ausgelaufenes Benzin Brandgefahr oder sind Verletzte zum Beispiel unter ihrer Maschine eingeklemmt, sollten sie zunächst aus der Gefahrenzone gebracht werden. Dabei kann auch schon geprüft werden, ob die Verletzten bewusstlos oder ansprechbar sind, denn das ist eine wichtige Information für den Notruf.
Die europaweit gültige Notrufnummer 112 kann übrigens von jedem Handy aus ohne Eingabe des PIN-Codesund ohne Aufhebung der Tastensperre gewählt werden. Seit dem 1. Juli 2009 sind Notrufe per Mobiltelefon nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Der zunehmende Missbrauch der 112 hat zu dieser gesetzlichen Änderung geführt.
Ebenso kann der Notruf auch von jeder Telefonzelle ohne Karten oder Münzen erreicht werden. Wichtig sind beim Notruf die so genannten sechs W: Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen sind es? Wer meldet den Unfall (eigener Name)? Warten auf Rückfragen der Rettungsleitstelle.
Dem Verletzten dann den Helm abzunehmen, ist unerlässlich. Besonders wenn der Verunglückte das Bewusstsein verloren hat, besteht die Gefahr, dass er an Erbrochenem erstickt. Ist der Helm abgenommen, lassen sich die lebenswichtigen Funktionen leichter kontrollieren. Am besten lässt sich der Helm zu zweit abnehmen. Dabei gilt größte Vorsicht, da der Verunglückte im Halswirbelbereich verletzt sein könnte. Der erste Helfer sollte zunächst oberhalb kniend den Kopf des Verletzten am Unterkiefer fixieren, während der zweite den Mundbereich von Kinnschal oder Kopfhaube freimacht, ggf. die Brille entfernt und den Kinnriemen löst. Dann übernimmt der zweite Helfer die Stabilisierung des Kopfes und der andere hebt den Helm behutsam über die Nase und zieht ihn nach oben ab. Auch danach muss der Kopf weiter mit zwei Händen fixiert werden.
Ist das Unfallopfer bewusstlos, atmet aber, wird es in die stabile Seitenlage gebracht. Ist keine Atmung vorhanden, muss Herz-Lungen-Wiederbelebung erfolgen. Das heißt, im Wechsel 30 Mal Herzdruckmassage mit zweimal Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung, bis der eintreffende Rettungsdienst übernimmt oder die Atmung wieder einsetzt. Auch in der stabilen Seitenlage muss die Atmung immer wieder kontrolliert werden.
Viele Verkehrsteilnehmer sind unsicher, ob sie bei der Ersten Hilfe alles richtig machen. Grundsätzlich gilt: Wer nach bestem Wissen und Gewissen hilft, braucht keine rechtlichen Folgen zu befürchten. Untätig zu bleiben, kann dagegen als unterlassene Hilfeleistung bestraft werden. Auffrischungskurse zum Thema "Erste Hilfe" gibt es bei allen Rettungsorganisationen.
Mehr dazu unter:www.ifz.de
www.drk.de
www.johanniter.de
www.malteser-kurse.de




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