Betrunkener Radfahrer

Vatertag

Keine "Himmel-Fahrt" unter Alkoholeinfluss

Auch am 21. Mai, dem Fest "Christi Himmelfahrt", werden viele Väter und solche, die es irgendwann vielleicht noch werden wollen, zu ihren Vatertagsausflügen aufbrechen. Erfahrungsgemäß wird es dann auf den Straßen gefährlicher als an anderen Tagen. Die meisten Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss passieren an diesem Feiertag, nicht, wie häufig angenommen, an Fasching oder Silvester. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat rät daher allen, die den Vatertag ausgiebig feiern möchten, die Autoschlüssel daheim zu lassen, Fahrgemeinschaften zu bilden, vorher abzusprechen, wer nüchtern bleibt, oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.


Nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes stellt Himmelfahrt seit Jahren traurige Rekordwerte auf. Danach ereigneten sich 2006 bundesweit insgesamt 383 polizeilich registrierte Unfälle mit 251 Verletzten, bei denen jeweils mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss gestanden hatte. An allen anderen Tagen wurden im Durchschnitt "nur" 140 Alkoholunfälle registriert.

Auch in den Jahren zuvor ragte der feucht-fröhliche Männer-Ausflugstag regelmäßig aus der Statistik der Alkoholunfälle hervor: 2005 krachte es am Vatertag alkoholbedingt 381-mal (Tagesdurchschnitt: 146). 2004 ereigneten sich am Himmelfahrtstag sogar 458 Alkoholunfälle mit 309 Verletzten (Tagesdurchschnitt 142), also mehr als das Dreifache des Tagesdurchschnitts.

Wer angetrunken fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Das zeigen die Unfallfolgen bei Alkoholunfällen. Sie sind wesentlich schwerer als bei "gewöhnlichen" Verkehrsunfällen. Kamen im Jahr 2007 auf 1.000 Unfälle mit Personenschaden 15 Tote und 225 Schwerverletzte, so waren es bei den Alkoholunfällen 27 Getötete und 356 Schwerverletzte.

Die Polizei warnt auch davor, bei den traditionellen Herrenpartien etwa einen Traktor für den Transport einer feucht-fröhlichen Feiergesellschaft zu benutzen. Solche Fahrzeuge samt Anhänger dürften nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Wer das missachte, riskiere Ärger mit der Versicherung. Noch härter kann es Chauffeure treffen, die nur die Traktor-Führerscheinklassen T oder L besitzen. Dann drohe ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein.
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