
Handy
Radfahrer: Erst absteigen, dann annehmen
Wenn beim Fahrradfahren das Handy klingelt, heißt es: Erst absteigen, dann das Gespräch annehmen. Denn wer beim Radfahren mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss in der Regel mit 25 Euro Verwarngeld rechnen. Das Handy-Verbot gilt nämlich für alle Fahrzeugführer, also auch für Radfahrer.Wer radelt, sollte beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei haben. Deshalb ist es verboten, bei der Fahrt das Handy ans Ohr zu halten oder eine SMS zu schreiben. Theoretisch könnten Radfahrer mit Freisprecheinrichtung zwar auch während der Fahrt telefonieren. Aber auch davon raten die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. ab.
Beim Telefonieren gilt für Radfahrer nämlich das Gleiche wie für Autofahrer: Gerade intensive Gespräche lenken stark von der Fahrt ab und führen zu Fehlern. Laut einer US-Studie aus dem Jahr 2006 werden telefonierende Autofahrer trotz Freisprecheinrichtung zum Sicherheitsrisiko für sich und andere. Denn Mobiltelefonierer fahren so unsicher wie Angetrunkene. „Die Hand, die das Telefon hält ist nicht die Gefahr, sondern die geistige Ablenkung, die beim Gespräch entsteht“, so die Wissenschaftler. Telefonieren „entführt den Fahrer geistig an eine andere Stelle, in eine andere Zeit.“ Und das kann im Straßenverkehr gravierende Folgen haben.




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