
Radfahren
Sicher in den Frühling strampeln
Die Temperaturen klettern, die Sonne strahlt. Höchste Zeit, den Drahtesel wieder aus dem Keller zu holen. Damit es auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder in den Biergarten nicht zu Unfällen kommt und die Radsaison sicher beginnt, sollten sich auch Fahrradfahrer an die Verkehrsregeln halten.Vor Antritt der Fahrt sollten Radler überprüfen, ob ihr Zweirad verkehrssicher ist. Greifen Vorder- und Hinterradbremse? Funktionieren der Scheinwerfer und die rote Schlussleuchte? Eine Standlichtfunktion für das Rücklicht ist zwar noch nicht Pflicht, doch ist sie dringend zu empfehlen. Optimal ist es, wenn auch der Scheinwerfer vorne mit Standlicht ausgerüstet ist. Zur Beleuchtung eines Fahrrades gehören zudem ein weißer Rückstrahler vorn (kann in den Scheinwerfer integriert sein), ein großer und ein kleiner roter Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler an den Pedalen, retroreflektierende Streifen an den Reifen, Speichenreflektoren oder weiße, reflektierende Speichen an jedem Rad. Außerdem muss jedes Fahrrad eine Klingel besitzen.
Vielfach sind bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden die Zweiradfahrer Mitverursacher. Ihre große Beweglichkeit verleitet manche Radfahrer dazu, sich schnell über Verkehrsregeln hinwegsetzen zu wollen. Doch damit riskieren sie ihre Gesundheit und sogar den Führerschein. Denn alle Verkehrsvergehen, wie etwa das Überfahren einer roten Ampel, werden auch bei Fahrradfahrern mit Punkten in Flensburg bestraft.
Was Radfahrer unbedingt beachten sollten:
- Ausgeschilderte Radwege müssen auch genutzt werden. Auf der Straße gilt das Rechtsfahrgebot.
- In Einbahnstraßen, die mit Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, muss besondere Vorsicht gelten, denn viele Autofahrer rechnen nicht mit entgegenkommenden Radlern.
- Ab Eintritt der Dämmerung müssen Fahrräder durch funktionsfähige Vorder- und Rücklichter beleuchtet sein.
- Helme sind zwar nicht vorgeschrieben, sind aber zur Sicherheit dringend zu empfehlen. Denn bei Verkehrsunfällen erleiden 70 % der Radfahrer Kopfverletzung.
- Telefonieren ist auch auf dem Rad nur mit Freisprechvorrichtung erlaubt. Wer dennoch zum Handy greift und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.
- Achtung beim Ausflug in den Biergarten: Alkoholisiertes Fahren ist auch auf dem Fahrrad eine Straftat und wird geahndet. Dann lieber zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.




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