Wenn ein Begleiter mitfährt
Eine Erfolgsstory: Begleitetes Fahren mit 17
Michael S. ist 17 Jahre alt. Vor einer Woche hat er die Fahrprüfung bestanden. Jetzt darf er mit seinem Vater oder seiner Mutter als Begleitperson schon vor seinem 18. Lebensjahr hinters Steuer. Michael ist einer von mehr als 250.000 Fahranfängern, die bereits den Modellversuch für Begleitetes Fahren in Deutschland genutzt haben. Für ihn ist es eine gute Sache – doch nicht nur für ihn.Im Jahr 2006 nahm schon jeder sechste Fahranfänger mit Pkw-Führerschein B/BE am Begleiteten Fahren ab 17 teil, in Niedersachsen sogar fast jeder Dritte. Ab dem 1. Januar 2008 ist das Begleitete Fahren mit 17 Jahren bundesweit möglich. Dann bietet auch Baden-Württemberg als letztes Bundesland „BF 17“ an.
Erste Erfahrungen der Universität Gießen deuten darauf hin, dass der Modellversuch verspricht, erfolgreich zu werden: Teilnehmer am begleiteten Fahren scheinen weniger Verkehrsverstöße zu begehen und weniger Unfälle zu verursachen als Fahranfänger einer Kontrollgruppe. Dabei profitieren die Teilnehmer am Begleiteten Fahren durch die Begleitung umso mehr, je länger die Begleitphase dauert.

Das Mindestalter für die Teilnahme am Modellversuch ist 17 Jahre. Mit 16 ½ Jahren kann die Ausbildung begonnen werden. Außerdem müssen folgende Bedingungen für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 erfüllt werden:
- Die Erziehungsberechtigten müssen zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und zu den Begleitpersonen zustimmen.
- Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis B (alte Führerscheinklasse 3) sein und eingetragen sein.
- Begleiter dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Sie dürfen nicht begleiten, wenn sie die Alkoholgrenzwerte (0,5 Promille-Regelung) überschritten haben bzw. unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen.
Auch das Modellprojekt der zweiten Phase (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) zeigt eine steigende Akzeptanz bei den jungen Fahrerinnen und Fahrern. Diese Modell greift dann, wenn Fahranfänger schon ein halbes Jahr ganz alleine gefahren sind und dient der Kompetenzerweiterung. Ziel der zweiten Phase ist u.a., eigenständige Erfahrungen beim Autofahren auszuwerten, Veränderungen des Fahrstils zu hinterfragen und so Strategien für zukünftig noch sichereres Fahren aufzubauen.
„Begleitetes Fahren ab 17“ und die „zweite Phase“ sind sich ergänzende Maßnahmen und bieten die einmalige Chance, junge Fahrerinnen und Fahrer sinnvoll zu betreuen und ihr Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken, abzusenken. Österreich hat bereits nachgewiesen, welche Erfolge ein solches Mehrphasenausbildungskonzept hat, die Unfallzahlen dieser besonderen Risikogruppe konnten deutlich gesenkt werden.
Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 gibt es unter www.junges-fahren.de/.. und unter www.begleitetes-fahren.de und zur zweiten Phase unter www.zweitephase.de




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