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Fahranfänger

Alkohol

0,0 Promille für Fahranfänger

01.02.2007 - Ab August 2007 soll für Führerschein-Neulinge eine 0,0-Promille-Grenze am Steuer gelten. Wer sich nicht daran hält, kassiert Punkte und ein Bußgeld, aber kein gesondertes Fahrverbot. Nach einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums dürfen Fahranfänger ab August 2007 beim Führen eines Kraftfahrzeugs weder alkoholische Getränke zu sich nehmen, noch unter der Wirkung solcher Getränke die Fahrt antreten. Diese Vorschrift gelte unabhängig vom Alter der Führerscheinneulinge und für die gesamte Dauer der zweijährigen Probezeit nach dem Erwerb des Führerscheins.


Kommt nicht gleichzeitig noch ein Verstoß gegen die allgemeine 0,5-Promille-Grenze hinzu, wird bei Missachtung des Alkoholkonsumverbots grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister verzichten.

Allerdings sollte Alkoholgenuss für Fahrer jedes Alters tabu sein. Schon ab 0,2 Promille im Blut lässt die körperliche Leistungsfähigkeit eines Fahrers deutlich nach. Dadurch steigt das Unfallrisiko. In der Unfallstatistik fallen im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer besonders junge Fahrer und Fahrerinnen im Alter von 18 bis 24 Jahren auf. Aufpassen sollte man auch am Morgen danach: Alkohol baut sich im Körper im Durchschnitt nur um 0,15 Promille pro Stunde ab. Wer also am Abend einiges getrunken hat, ist am Morgen nicht unbedingt nüchtern.
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