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Pocket Bike

Pocket Bikes

Für den Straßenverkehr nicht geeignet

29.11.2006 - Pocket Bikes liegen im Trend. Die ursprünglich für Kinder entwickelten Minimotorräder finden vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer mehr begeisterte Anhänger. Sie sind leicht, laut, bis zu 6o km/h schnell und vor allem billig. Doch die meisten kleinen Motorräder bergen große Risiken, wie auch ein DEKRA-Crashtest zeigt. Ihr Hauptproblem: Eine extrem niedrige Bauhöhe.


Die Sachverständigen des DEKRA Technology Center in Klettwitz (Brandenburg) führten einen Crash Test mit einem der winzigen Motorräder durch. Dafür ließen sie ein mit einem Dummy besetztes Pocket Bike mit 40 km/h gegen die Seite eines VW Golf prallen. Fazit: Pocket Bikes sind für die Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet. Denn die Fahrer dieser Maschinen müssen bei einem Seitenaufprall auf einen Pkw mit schwersten oder sogar tödlichen Verletzungen an Hals- und Lendenwirbelsäule rechnen.

Das Hauptproblem der kleinen Bikes liegt in der extrem tiefen Sitzposition des Fahrers. Bei einem Kreuzungsunfall mit einem Pkw schlägt der Kopf des Fahrers mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich der harten Karosserieoberkante auf. Daher ist der Fahrer in der Regel lebensbedrohlichen Belastungen ausgesetzt.

Weil sie nur etwa 80 Zentimeter hoch sind, können Pocket Bikes im Verkehr leicht übersehen werden. Auch der Fahrer selbst hat Schwierigkeiten das Verkehrsgeschehen von seiner niedrigen Sitzposition zu überblicken. Außerdem ist die Konstruktion der Pocket Bikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Die technische Ausführung von Rahmen, Gabel, Rädern und Bremsen ähnelt eher Kinderspielzeugen und nicht Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen. Vor allem die Bremsen seien zum Teil sehr schlecht, urteilen die Fachleute. Es mache einen Riesenunterschied, ob man auf einem gesicherten Privatparcours fahre oder auf belebten öffentlichen Straßen.

Im Straßenverkehr könne jeder Sturz oder Defekt zu folgenschweren Kollisionen führen, betont DEKRA. Die Sachverständigen warnen daher dringend davor, mit den kleinen Bikes auf öffentlichen Straßen zu fahren. Aber auch auf dem Gehweg haben Pocket Bikes nichts verloren, da sie dort die Fußgänger gefährden. Selbst Fahrten auf Privatgelände seien nicht ohne Risiko: Da die private Haftpflichtversicherung für eventuell verursachte Schäden nicht aufkomme, könnten Unfälle extrem teuer werden und den Verursacher unter Umständen ein Leben lang belasten.

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist an klar umrissene Auflagen geknüpft. Kleinkraftkräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sind zulassungsfrei, brauchen aber eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Verstöße gegen die Zulassungspflicht werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro und drei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h können von Personen ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Für Fahrzeuge über 25 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine Fahrerlaubnis der Klasse M (bis 45 km/h) erforderlich. Über 45 km/h wird der Führerschein der Klasse A1 benötigt.
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