Mann telefoniert beim Auto fahren

Mit Handy am Steuer

Schluss mit lustig

Dass seit 1. Februar 2001 für Deutschlands Autofahrer ein Handy-Verbot am Steuer gilt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Wie die Bestimmungen im Einzelnen aussehen, ist dagegen vielfach noch unbekannt. Grundsätzlich gilt: Wenn das Auto fährt, mit laufendem Motor im Stau oder sonst wo steht, darf man nicht mehr mit dem Handy am Ohr telefonieren. Wer es doch tut, kassiert einen Punkt in Flensburg und wird zur Kasse gebeten: Vierzig Euro sind fällig.


Doch Quasselstrippen brauchen auch künftig nicht auf das Ferngespräch im Auto zu verzichten. Was sie dabei beachten müssen, hat der ADAC zusammengestellt.
 
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