Juli 2006
Gefährliche Ladung: Wie Kraut und Rüber
Gasflaschen: Nie ohne Schutzkappe
Insbesondere bei Fahrzeugen, die von Handwerksbetrieben im Bereich „Sanitär, Heizung und Klima“ eingesetzt werden, gehören Gasgebinde zur Grundausstattung, um autogen zu schweißen oder Wärme- und Iso-lierarbeiten durchführen zu können. Neben Acetylen werden Flüssiggas (Propan/Butan) und Sauerstoff benötigt. Für den sicheren Transport gibt es spezielle, auf die Flaschengröße abgestimmte Halterungen oder Gasschränke. Leider werden diese oft nicht benutzt oder sind überhaupt nicht vorhanden. Häufig werden nicht einmal die Verschlussventile mit Schutzkappen geschützt. Eine gefährliche Sache, da aus einer solch ungesicherten Flasche, wenn sie umfällt, Gas entweichen und es zu einer Explosion kommen kann. Wer Gasflaschen transportiert, muss auch daran denken, sein Fahrzeug ausreichend zu belüften.
Während brennbare Gase wie Propan und Butan mit der Luft bereits bei geringer Konzentration ein explosionsfähiges Gemisch bilden können, führt das unbemerkte Ausströmen von Schutz- oder toxischen Gasen in den Fahrzeugen (zum Beispiel reaktionsträger Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgase) dazu, dass die Insassen bewusstlos werden und ersticken. Deshalb sollten geschlossene Service- und Montagefahrzeuge unbedingt mit mindestens je einer Öffnung im Boden- und Deckenbereich (je 100 cm2) belüftet werden können. Auch geöffnete Fenster oder das eingeschaltete Gebläse können für eine Durchlüftung sorgen.
Gefahrguttransport: Die Menge macht’s
Außer Druckgasflaschen sind Spraydosen, Kraftstoffkanister, Lackeimer oder Verdünnungsmittel klassische Gefahrgüter in einem Werkstattwagen. Wenn bei ihrem Transport bestimmte kleine Mengen nicht überschritten und nur die für die Arbeit unmittelbar benötigten Gefahrgüter mitgenommen werden, brauchen die meisten Handwerksbetriebe die aufwändigen Vorschriften der „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn“ (GGVSE) nicht einzuhalten. Voraussetzung: Eine geeignete Ladungssicherung und eine dichte Verpackung.




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