Rauchen
Einfach aufhören"
Qualm’ mich bloß nicht voll – Streitpunkt Passivrauchen
Grundsätzlich gehört es zu unseren Freiheiten, selbst entscheiden zu können, wie wir mit unserer Gesundheit umgehen. Das gilt auch für Raucher. Diese Freiheit sollte allerdings an dem Punkt aufhören, an dem sich andere Menschen durch Tabakrauch belästigt fühlen und letztendlich gesundheitlich gefährdet werden.
Schließlich ist bewiesen, dass Zigarettenrauch einer der gefährlichsten Luftverschmutzer in Innenräumen ist. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in einer bundesweiten Studie eine hohe Anzahl an Lungenkrebsopfern durch Passivrauchen nachgewiesen.
Passivrauchen
- beeinträchtigt in hohem Maße das Wohlbefinden (Reizung der Schleimhäute von Augen und Hals, Kopfschmerzen, Husten, Übelkeit, Schwindel etc.)
- verursacht und verstärkt Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma, Bronchitis)
- beschleunigt die Entstehung von Herz-KreislaufErkrankungen und Krebs.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Vor allem am Arbeitsplatz gibt es oft Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern, letztere fühlen sich zu Recht vom Qualm der anderen belästigt. Schließlich können sie nicht einfach aufstehen und gehen – wie zum Beispiel in einem Restaurant. Seit dem Jahr 2002 genießen alle Nichtraucher am Arbeitsplatz gesetzlichen Schutz. Der Paragraph 5 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet die Arbeitgeber ausdrücklich, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu schützen.
Betroffene Beschäftigte müssen nun nicht mehr vor Gericht um gesundheitlich „saubere“ Raumluft kämpfen, sondern die Aufsichtsbehörden sind gefordert, für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zu sorgen.
Um nervende Konflikte im Betrieb oder Unternehmen zu vermeiden, sollte dort am besten gemeinsam von Rauchern und Nichtrauchern nach Lösungen für einen funktionierenden Nichtraucherschutz gesucht werden.
Hier einige Vorschläge:
- Auf jeden Fall auch die Bedürfnisse der Raucher berücksichtigen, zum Beispiel indem spezielle Raucherzimmer oder Raucherzonen eingerichtet werden.
- Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen, im Aufzug, in der Kantine, während Sitzungen etc. durchsetzen. Dafür das Rauchen während der Pausen im Freien erlauben und dort Aschenbecher und eventuell Sitzbänke aufstellen.
- Konkrete Hilfen zur Nikotinentwöhnung anbieten.




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