März 2010
Mobil auf zwei Rädern
No-Go für Radfahrer:- rote Ampeln oder Stoppzeichen überfahren
- während der Fahrt telefonieren
- unter Alkoholeinfluss fahren
- die Geschwindigkeitsbeschränkungen missachten
Einen optimalen Schutz bietet ein Fahrradhelm, wenn er
- nicht zu weit im Nacken oder zu tief in der Stirn sitzt, sondern den Kopf möglichst weitgehend bedeckt

Quelle: Risiko raus! - beim leichten Vornüberbeugen nicht vom Kopf rutscht
- am Hals oder Kehlkopf nicht drückt
- nicht mehr als 350 Gramm wiegt
- über genügend Luftschlitze verfügt
- mit dem europäischen CE-Zeichen bzw. dem Normhinweis EN 1078 ausgestattet ist
- nach einem Aufprall ausgetauscht wird, weil dann keine ausreichende Schutzwirkung mehr gewährleistet werden kann.
Auf dem Arbeitsweg unfallversichertGut zu wissen: Jeder Arbeitnehmer und Schüler, der auf dem direkten Arbeits- oder Schulweg einen Unfall hat – egal, ob als Radler, Autofahrer oder Fußgänger – ist über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gegen die Folgen des Unfalls versichert. Die bezahlt die Arztrechnungen und trägt, wenn es ernst wird, sogar die Kosten für aufwendige Rehamaßnahmen beziehungsweise für eine lebenslange Rente bei Arbeitsunfähigkeit. Mehr Infos unter www.dguv.de




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