Januar 2010
Das Gesetz schreibt Pausen vor

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die rechtliche Grundlage für Arbeitszeit, Pausen und Überstunden. Ruhepausen sind gesetzlich ab einer Gesamtarbeitszeit von sechs Stunden vorgeschrieben. Sie sollen der Erholung und der Nahrungsaufnahme dienen und frühzeitiger Ermüdung und Leistungsminderung während der Arbeit vorbeugen.

Pausenregelungen für Erwachsene
Arbeitszeit bis 6 Stunden: keine Pausen vorgeschrieben
Arbeitszeit mehr als 6 bis zu 9 Stunden: mindestens 30 Minuten
Arbeitszeit mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten
- Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn müssen mindestens
11 Stunden Pause liegen (Verkürzung in besonderen Fällen
auf 10 Stunden möglich). - Die erste Pause muss spätestens nach 6 Stunden stattfinden.
- Die Mindestdauer einer Pause liegt bei 15 Minuten.
- Gesetzliche Sonderregelungen gelten für stillende Mütter(Mutterschutzgesetz), für Fahrpersonal und Arbeiten unter Druckluft.

Pausenregelungen für Azubis unter 18 Jahren
Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Arbeitszeit 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
Arbeitszeit mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten
- Die erste Pausemuss spätestens nach 4,5 Stunden stattfinden.
- Die Mindestdauer einer Pause soll 15 Minuten betragen.
- Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginnmüssen mindestens 12 Stunden Pause liegen.
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