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Januar 2010

Das Gesetz schreibt Pausen vor

Alex: Bei uns in der Firma gibt es leider keinen richtigen Aufenthaltsraum oder eine Kantine. Darum verbringen wir die Pause oft an unseren Arbeitsplätzen. Das Essen bringe ich mir meistens von zu Hause mit, ab und zu lassen wir uns Pizza oder Nudeln liefern. Ich mache nur kurz Mittagspause, damit ich früher gehen kann. Klar, richtig gesund ist das nicht.“


Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die rechtliche Grundlage für Arbeitszeit, Pausen und Überstunden. Ruhepausen sind gesetzlich ab einer Gesamtarbeitszeit von sechs Stunden vorgeschrieben. Sie sollen der Erholung und der Nahrungsaufnahme dienen und frühzeitiger Ermüdung und Leistungsminderung während der Arbeit vorbeugen.

Marius: „Meine Pausen verbringe ich mit den Kollegen meistens im Bau- oder Firmenwagen. Als Elektriker bin ich den ganzen Tag auf den Beinen und muss körperlich ganz schön schwer arbeiten. Deshalb suche ich mir während der Pause einen Platz zumSitzen und lege auch gerne mal die Beine hoch.“


Pausenregelungen für Erwachsene
Arbeitszeit bis 6 Stunden: keine Pausen vorgeschrieben
Arbeitszeit mehr als 6 bis zu 9 Stunden: mindestens 30 Minuten
Arbeitszeit mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten



Sandra:
„Ich arbeite als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Meine Pause verbringe ich am liebsten alleine im Park und höre Musik. Auf diese Weise schalte ich am besten von dem ständigen Lärmin der Kita ab und binmal ganz fürmich. Das ist wirklich Luxus in meinem Beruf, denn man hat kaum mal eine freie Minute und ist nie alleine.“


Pausenregelungen für Azubis unter 18 Jahren
Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Arbeitszeit 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
Arbeitszeit mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten


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