
Juni 2009
Starke Helfer
Immer dann, wenn unsere menschliche Körperkraft nicht mehr ausreicht, um Lasten anzuheben und von einem zum anderen Fleck zu transportieren, kommen Krane und andere Hebezeuge zum Einsatz. Dass dabei einiges passieren kann, überrascht niemanden.Wer hätte das gewusst? Das Wort „Kran“ lässt sich von dem altgriechischen Wort γέρανος für „Kranich“ ableiten. Die schon im antiken Griechenland konstruierte Hebevorrichtung aus einer senkrechten Säule und einem schräg aufwärts gerichteten Ausleger erinnerte ihre Erfinder wohl an diesen Vogel.
In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D6 „Krane“ wird der Kran als „Hebezeug“ definiert, das die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder in mehrere Richtungen bewegen kann. Ein Kran entlastet die Menschen von schwerer körperlicher Arbeit, doch ganz ungefährlich ist sein Betrieb nicht: Menschen können durch schwingende, kippende oder abstürzende Lasten getroffen werden. Ursachen für solche Unfälle sind zum einen Fehler im Umgang mit der Krananlage und zum anderen falsch angeschlagene Lasten.
Nicht jeder darf ran
Im Gegensatz zu größeren Baustellen gibt es in kleineren Betrieben selten spezielle Kranführer oder Anschläger. Hier übernehmen die Mitarbeiter ihre Transportaufgaben selbst. Damit die auch wissen, was sie tun, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben (jüngere Personen dürfen laut Vorschrift BGV D6 „Krane“ nur zu Ausbildungszwecken unter Anleitung durch erfahrene Personen mit einem Kran arbeiten)
- für eine solche verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sein (das heißt zum Beispiel, in der Lage sein, technische Zusammenhänge zu verstehen, zuverlässig und verantwortungsbewusst sein, Signale umsetzen und anwenden können)
- eine spezielle Ausbildung nachweisen können und vor Ort unterwiesen worden sein.




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