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Next Titel 5-09

Mai 2009

Wer denkt schon an sowas?

Drei Unfälle mit unterschiedlichen Ursachen und Folgen. Gemeinsam ist allen, dass sie am Arbeitsplatz oder auf demWeg dorthin beziehungsweise zur Schule passiert sind. Und das heißt Glück im Unglück, denn Arbeits- undWegeunfälle sind generell über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Deren Träger sind die nach Branchen unterteilten Berufsgenossenschaften und die regional gegliederten Unfallkassen. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie dort gegen Arbeitsunfälle versichert sind, denn sie müssen ihre Beiträge nicht selbst zahlen. Das tun ausschließlich die Arbeitgeber.



Unfall 1 Montagmorgen im Supermarkt, die neue Ware muss einsortiert werden. Marina öffnet mit einem Cutter-Messer die großen Kartons mit den Obstkonserven. Da biegt ein Kollege mit seinem Hubwagen in den Gang ein und will sich an ihr vorbeidrängeln. Sie erschrickt, zuckt zusammen und schneidet sich dabei mit der scharfen Klinge in die linke Hand. Nicht sehr tief, aber die Wunde blutet ganz schön stark. Marina wird übel und sie ist froh, dass ihr Kollege schnell Hilfe holt.

Unfall 2 Steffi ist mit ihrem Rad auf dem Weg zur Berufsschule. An einer Kreuzung nimmt ihr ein Autofahrer die Vorfahrt. Obwohl er im allerletzten Augenblick noch bremst, kann Steffi einen Sturz nicht mehr vermeiden. Sie knallt hart auf Hüfte und Handgelenk und kann vor Schmerzen kaum aufstehen. Nur unwillig nimmt sie die Hilfe des Autofahrers an. „So ein Mist“, wimmert sie, „und mein absoluter Lieblingsmantel ist auch noch hin.“

Unfall 3 Heiko macht eine Ausbildung zum Gerüstbauer. „Kein Job für Softies“, meint er grinsend. Als er mal wieder vom untersten Gerüstboden herunterspringt, obwohl eine Leiter vorhanden ist, übersieht er einen Stein am Boden und knickt beim Aufkommen um. Er hört ein lautes „Knack“, hat höllische Schmerzen und ihm schwant sofort, dass sein Fußgelenk gebrochen ist.

Dass der Arbeitsplatz durchaus ein gefährlicher Ort sein kann, zeigen folgende Zahlen: Fast 960.000 Arbeiter und Angestellte haben sich 2007 beispielsweise am Fließband, auf Baustellen oder im Büro verletzt. In dieser Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Tausende Unfälle und Verletzungen auf dem Weg von und zur Arbeit noch nicht mitgerechnet. Schon kleine Ungeschicklichkeiten haben oft schwerwiegende Folgen: Umknicken, Stolpern und Hinfallen sind die häufigsten Unfallursachen, wie die DGUV herausgefunden hat. Schwere und tödliche Unfälle sind glücklicherweise selten. Auffallend ist auch die Tatsache, dass junge Berufstätige das größte Unfallrisiko am Arbeitsplatz haben. Die 20- bis 29-Jährigen stehen bei der Unfallhäufigkeit laut Statistik an der Spitze.

Wer muss was tun?Egal, ob ein kleiner Schnitt in der Hand oder ein gebrochener Fuß: Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, muss der Betrieb, aber auch der Arbeitnehmer ein paar Dinge beachten, damit die Behandlung optimal verlaufen kann: „Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in einem Verbandbuch, auf einer Karteikarte oder in einer Computerdatei“, sagt DGUV-Sprecher Stefan Boltz. Diese Dokumentation sei wichtig, falls Spätfolgen auftreten. Zum Beispiel wenn der kleine Schnitt in der Hand doch nicht so schnell heilt wie erhofft und sich erst später herausstellt, dass ein paar Nerven verletzt wurden und die Hand entsprechend behandelt werden muss. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufgehoben werden. Fehlt diese Dokumentation, kann der zuständige Unfallversicherungsträger die spätere Übernahme der Behandlungskosten verweigern. Obwohl das alles eindeutig Aufgabe des Arbeitgebers ist, sollte sich der Arbeitnehmer auch selbst darumkümmern, dass wirklich jeder noch so kleine Zwischenfall vermerkt wird.


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