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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Keine Panik vor dem Doc

Dr. Wahl-Wachendorf
Dr. Wahl-Wachendorf
Einige Betriebe oder Unternehmen bieten keine arbeitsmedizinischen Untersuchungen an, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Was kann man dann machen?
Dr. Wahl-Wachendorf: Der Jugendliche sollte zunächst den Vorgesetzten ansprechen und ihn gezielt nach diesen Untersuchungen fragen. Gibt es einen Betriebsrat, so kann man sich auch bei diesem nach den Untersuchungen erkundigen.

Muss man sich eigentlich untersuchen lassen?
Dr. Wahl-Wachendorf: Es gibt Untersuchungen, die sind ganz klar rechtsverbindlich. Zum Beispiel die Lärmvorsorge, wenn im Betrieb in ausgewiesenen Lärmbereichen gearbeitet wird. Die muss der Arbeitgeber anbieten und jeder, der dort arbeitet, muss sich untersuchen lassen. Im Gegensatz dazu sind Untersuchungen wie die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge nicht rechtsverbindlich – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Stimmt es, dass mittlerweile größere Unternehmen ihre Azubis auf Drogenkonsum testen? Ist das überhaupt erlaubt?
Dr. Wahl-Wachendorf: Ja, einige Unternehmen tun das. Sie dürfen das aber nur mit der schriftlichen Zustimmung des Azubis.

Sie sind selbst Betriebsärztin und arbeiten in den Unternehmen vor Ort. Was gehört denn außer den Gesundheits-Checks noch zu Ihren Aufgaben?
Dr. Wahl-Wachendorf: Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Beratung der Unternehmer und der Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen. Zentrales Thema: Wie lassen sich Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am besten umsetzen? Wir helfen zum Beispiel bei der Auswahl des richtigen Gehörschutzes für den jeweiligen Arbeitsplatz oder beraten hinsichtlich der Organisation der Ersten Hilfe. Oft treten die Betriebe und deren Mitarbeiter an uns heran und fragen ganz konkret, ob gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit der Verwendung bestimmter Produkte stehen können, zum Beispiel Atembeschwerden beim Streichen oder Spritzen mit lösemittelhaltigen Lacken. Wir empfehlen dem Unternehmer dann, die gefährlichen Arbeitsstoffe durch andere zu ersetzen, oder raten, die Arbeiten nur unter Anwendung bestimmter Schutzmaßnahmen durchzuführen. Außerdem berät der Betriebsarzt Arbeitnehmer, die nach längerer Krankheit oder einem Unfall wieder in den Arbeitsalltag eingegliedert werden wollen und gibt Hilfestellung bei einer vorübergehend geänderten Gestaltung des Arbeitsplatzes, zum Beispiel die Einrichtung eines Steharbeitsplatzes nach einem Bandscheibenvorfall.

Sie arbeiten für die Bau-Berufsgenossenschaft. Gibt es dort spezielle Programme und Angebote für Azubis?
Dr. Wahl-Wachendorf: Allerdings. Wir haben in unseren Ausbildungszentren Programme zur Rückenschule entwickelt und führen Schulungen zum Thema Drogen durch. Auch andere Berufsgenossenschaften haben spezielle Angebote für ihre Auszubildenden. Informieren kann man sich am besten über die Homepage der zuständigen Berufsgenossenschaft – welche das ist, weiß der Vorgesetzte.

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Tipp: Die Adressen von allen Berufsgenossenschaften findet man unter: www.berufsgenossenschaften.de

Was tut ein Arbeitsmediziner den ganzen Tag?
next hat Dr. Alfred Helbig vom Arbeitsmedizinischen Dienst begleitet. Lesen Sie hier die Reportage.




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